
1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung;
Stellungnahme der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr in seiner Funktion als Regionalrat
Die Verbandsversammlung nimmt zu der 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung – (LEP-Änderung) wie folgt Stellung:
Der vorgelegte Entwurf der LEP-Änderung setzt auf eine nachhaltige, d. h. dauerhaft sichere, kostengünstige, klima- und umweltverträgliche Energieversorgung. Dabei sind zentrale Zielset-zungen:
- eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten,
- den Verbrauch von Energie zu reduzieren,
- einen breiten Energiemix beizubehalten,
- den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben,
- den im Land vorkommenden Primärenergieträger Braunkohle planerisch zu sichern,
- die Energieeffizienz auch in der Verstromung fossiler Energieträger zu erhöhen und
- die Potentiale bei der Kraft-Wärme-Koppelung zu nutzen.
Für die nordrhein-westfälische Energieversorgung werden maßgebliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene gesetzt. Dementsprechend werden mit der vorgesehe-nen Änderung im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen die planerischen Voraussetzungen geschaffen für
1. den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien,
2. die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und
3. die Erneuerung des Kraftwerkesparks.
Diese Zielsetzungen unterstützt die Verbandsversammlung ausdrücklich.
Sie unterstützt den Ansatz, dass die ausreichende Verfügbarkeit kostengünstiger Energie eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren unserer hochentwickelten Industriegesellschaft ist. Für die notwendige Versorgungssicherheit ist ein breiter Energiemix unverzichtbar.
Daher ist es richtig, dass in Nordrhein-Westfalen die wettbewerbsfähig gewinnbare Braunkohle als heimischer verfügbarer Energieträger einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit erfüllt.
Vor dem Hintergrund des überalterten Kraftwerksparks ist es im Sinne hoher Energieeffizienz und CO2 – Vermeidung wichtig, dass die LEP-Änderung landesplanerische Vorgaben enthält für die Sicherung der Energieversorgung aus fossilen Energieträgern durch Kraftwerke mit dem Ziel, Flächen für den Ersatz, die Modernisierung und die Erweiterung des bestehenden Kraft-werkparks sowie für den Neubau von Kraftwerken zu sichern. Investitionen in hocheffiziente Kraftwerke und erneuerbare Energie schützen das Klima, senken die Kosten und sichern Ar-beitsplätze.
Daher begrüßt die Verbandsversammlung, dass die LEP-Änderung die vorhandenen Standorte von großen Kraftwerken landesplanerisch sichert und so für die nachfolgenden Planungsebe-nen die Voraussetzungen dafür schafft, dass an diesen Standorten entsprechende Entwicklun-gen und Erneuerungen möglich werden.
Die Nutzung der positiven Effekte der Kraft-Wärme-Kopplung setzt die räumliche Nähe von Energieerzeugung und Energieverbrauch voraus. Auch deshalb eröffnet die LEP-Änderung im Interesse einer dezentralen Versorgung die Möglichkeit, Kraftwerke in geeigneten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen zu bauen. Damit soll zugleich im liberalisierten Energie-markt neuen Unternehmen der Markteintritt ermöglicht werden. Auch diese Zielsetzung unter-stützt die Verbandsversammlung.
Die Verbandsversammlung begrüßt das klare Bekenntnis der LEP-Änderung zum Atomausstieg in Nordrhein-Westfalen. Es wird kein Neubau von Atomkraftwerken in Nordrhein-Westfalen zu-gelassen.
Die Verbandsversammlung unterstützt ausdrücklich die Ziele der LEP-Änderung für den Einsatz erneuerbarer Energien, die sich in Nordrhein-Westfalen erstmalig in einem LEP befinden. Die Benennung von Raumkategorien, nach denen Standorte für die Energieerzeugung aus erneu-erbaren Energiequellen
- möglich sind,
- mit anderen Raumnutzungen konkurrieren und daher Einschränkungen unterliegen so-wie
- ausgeschlossen sind, weil sie auf sensible Raumnutzungen treffen, mit denen sie nicht vereinbar sind,
wird den Planungs- und Entscheidungsprozess auf regionaler und kommunaler Ebene maßgeb-lich erleichtern, den Kommunen einen ausreichenden Entscheidungsspielraum lassen und In-vestoren Planungssicherheit geben.
gez. Roland Mitschke
Vorsitzender CDU-Fraktion im RVR
gez. Thomas Nückel
Vorsitzender FDP-Fraktion im RVR